Geschichte und Aufgaben der Bibliothek des Bundesgerichtshofs
Die ersten Jahrzehnte
Die Bibliothek wurde 1950 zusammen mit dem Bundesgerichtshof eingerichtet. Den Grundstock bildeten etwa 5.000 Bände aus dem Besitz des gerade aufgelösten Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone. Der Bestand wuchs rasch an, da die Bibliothek in den Anfangsjahren nicht nur Neuerscheinungen erwarb, sondern juristische Literatur zurückreichend bis 1850. Aufgestellt und erschlossen wurden die Medien nach der Systematik des Reichsgerichts, die noch bis ins Jahr 1999 Anwendung finden sollte. Mitte der 1970er-Jahre verfügte die Bibliothek über annähernd 200.000 Bände. Deckte dieser Bestand noch das gesamte Publikationsaufkommen auf allen rechtswissenschaftlichen Teilgebieten ab, so bildete sich in der Folgezeit zunehmend der noch heute gültige Erwerbungsschwerpunkt heraus: Entsprechend der Zuständigkeit des Gerichts liegt er auf zivil- und strafrechtlicher Literatur.
Die Zeit ab 1990
Mit der Wiedervereinigung erhielt die Bibliothek des Bundesgerichtshofs die Bestände der Bibliothek des Obersten Gerichts der DDR. Die hinzukommenden 230.000 Bände – darunter zahlreiche historisch wertvolle Werke aus der Bibliothek des Reichsgerichts – mussten in relativ kurzer Zeit gesichtet, bearbeitet und neu untergebracht werden. Über 80.000 Dubletten wurden abgegeben, wovon insbesondere neu- oder wiedergegründete Bibliotheken in den neuen Bundesländern profitierten. Ende der 1990er-Jahre endete eine kontroverse Debatte über den Standort der Reichsgerichtsbibliothek mit einer Vereinbarung zwischen dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs und dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Reichsgerichtsbibliothek aufgeteilt werden sollte. Infolge der Vereinbarung wurden 75.000 Bände an die Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts abgegeben, darunter der gesamte Bestand der Reichsgerichtsbibliothek bis zum Jahr 1800.
Die Bibliothek heute
Mit derzeit gut 411.000 Medieneinheiten ist die Bibliothek des Bundesgerichtshofs eine der größten Gerichtsbibliotheken Deutschlands. Zu ihr gehört auch die Teilbibliothek bei der Dienststelle in Leipzig; außerdem ist sie für die Bibliothek der Bundesanwaltschaft verantwortlich.
2003 hat die Bibliothek einen repräsentativen Neubau bezogen, in dem die Medienbestände über vier Stockwerken verteilt in systematischer Freihandaufstellung zur Verfügung stehen. Aufstellung und Erschließung der Medien ab Erscheinungsjahr 2000 richten sich nach der Regensburger Verbundklassifikation, einer kooperativ gepflegte Systematik mit über hundert Anwenderbibliotheken.
Die Bibliothek steht auch gerichtsexternen Personen offen; gleichwohl ist sie vorrangig für die Angehörigen des Gerichts und der Bundesanwaltschaft sowie für die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Im Sinne einer konsequenten Ausrichtung auf die Bedürfnisse dieses Nutzerkreises katalogisiert sie nicht nur Bücher und Zeitschriften, sondern auch relevante Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelwerken. Eine weitere, ebenfalls seit Bibliotheksgründung wahrgenommene Spezialaufgabe besteht in der Sammlung und Erschließung von Gesetzesmaterialien auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts.
Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken APBB und in der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen AjBD, der deutschsprachigen Sektion der International Association of Law Libraries IALL.
Bibliographie
Weiterführende Literatur zur Bibliothek des Bundesgerichtshofs finden Sie in unserer Bibliographie.
Statistik
Statistische Angaben zur Arbeit der Bibliothek des Bundesgerichtshofs einschließlich der von ihr mitbetreuten Bibliothek der Bundesanwaltschaft sind unter dem Titel Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs in Zahlen (PDF, 436KB, nicht barrierefrei) zusammengestellt.