Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
KWK-Vorschaltgesetz / Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
vom 12.05.2000, BGBl I S. 703 (PDF, 19KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Dieses Gesetz dient der Sicherung der ressourcenschonenden, umwelt- und klimafreundlichen Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), deren Fortbestand im liberalisierten Strommarkt bedroht ist. Auf der Grundlage der EU-Binnenmarktrichtlinie sollen stranded investments im Bereich bestehender KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung vermieden, Produktionsstandorte erhalten und Beschäftigung gesichert werden.
Bezug:
Siehe auch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und Gesetz zur Sicherung und zum Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Gesetz) Das Gesetz wird ersetzt durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei) |
Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz)).