Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz / Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
vom 19.03.2002, BGBl I S. 1092 (PDF, 23KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Ziel des Gesetzes ist der befristete Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen Blockheizkraftwerken und die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Bezug:
- Vereinbarung von Bundesregierung und Wirtschaft zur Minderung der Kohlendioxid-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000
- Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz) vom 12.5.2000
- Siehe auch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und Gesetz zur Sicherung und zum Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Gesetz)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei) |
Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:
Aufnahme der mengenmäßigen Klimaschutzzielbestimmung in das Gesetz, Einbeziehung von Biomasse, Erhöhung der Fördersätze zur Mobilisierung eines ausreichenden Investitionsvolumens, Einführung einer Zwischenüberprüfung im Jahre 2004.