Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)

Akustische Wohnraumüberwachung / Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)

vom 24.06.2005, BGBl I S. 1841 (PDF, 91KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit seinem Urteil vom 3. März 2004 – 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 – hat das Bundesverfassungsgericht die durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. März 1998 (BGBl I S. 610 (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)) vorgenommene Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die akustische Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken in Artikel 13 Abs. 3 GG grundsätzlich für verfassungsmäßig erklärt (Urteilsumdruck, Absatz Nr. 103). Im Hinblick auf die einfachgesetzliche Umsetzung des die akustische Wohnraumüberwachung betreffenden Verfassungsrechts in der Strafprozessordnung (StPO) kommt das Bundesverfassungsgericht hingegen zu dem Schluss, dass die einschlägigen Vorschriften der Strafprozessordnung den Vorgaben des Artikels 13 Abs. 3 GG nicht hinreichend Rechnung tragen (Absatz Nr. 157). Soweit die einschlägigen Vorschriften der Strafprozessordnung unvereinbar mit dem Grundgesetz sind, hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, einen verfassungsgemäßen Rechtszustand bis spätestens zum 30. Juni 2005 herzustellen (Absatz Nr. 352).

Der Gesetzentwurf soll die Verfassungsmäßigkeit der einfachgesetzlichen Ausgestaltung der akustischen Wohnraumüberwachung in der Strafprozessordnung herbeiführen, um dieses Ermittlungsinstrument zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung zu erhalten. Die akustische Wohnraumüberwachung hat sich als unverzichtbar erwiesen, um die strafrechtliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer besonders schwerer Formen von Kriminalität zu verbessern, insbesondere bei der Ermittlung und Überführung der Hauptverantwortlichen, der Organisatoren, der Finanziers und der Drahtzieher solcher Straftaten (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8651 (PDF, 797KB, nicht barrierefrei) S. 9 f.).

Bezug:

  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zur Umsetzung der akustischen Wohnraumüberwachung in der Strafprozessordnung (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99)



Referentenentwurf (PDF, 242KB, nicht barrierefrei) (23.06.2004)

Regierungsentwurf (PDF, 313KB, nicht barrierefrei) (22.09.2004)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 210KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 16.03.2005

Stellungnahmen


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