Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze

Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze / Gesetz zur Änderung des

vom 14.03.2005, BGBl I S. 721 (PDF, 110KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Im Aufenthaltsgesetz, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen besteht aufgrund der nicht vorhersehbaren gleichzeitigen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, des Kommunalen Optionsgesetzes und des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung Änderungsbedarf, da die jeweils getroffenen Regelungen nicht vollständig aufeinander abgestimmt werden konnten. Das Aufenthaltsgesetz muss zudem an weitere mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zusammenhängende Regelungen angepasst werden. Die erforderlichen Änderungen sollen mit diesem Gesetz vorgenommen werden.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat das Bundesministerium des Innern zudem mit Beschlüssen vom Mai und November 2003 gebeten, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Zuwanderungsgesetz einen Gesetzentwurf für eine dateigestützte Passabgleichstelle vorzulegen. In der ausländerrechtlichen Praxis zeigen sich Schwierigkeiten, aufgefundene ausländische Ausweispapiere passlosen Ausländern zuzuordnen. In Deutschland halten sich nach groben Schätzungen über 60 000 ausreisepflichtige Ausländer und Asylbewerber auf, die nicht über Reisedokumente verfügen, die ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegen. Dies erschwert sowohl Entscheidungen im Asylverfahren als auch Rückführungen, weil ohne den Nachweis der Staatsangehörigkeit die Heimatländer in der Regel nicht zu einer Rücknahme des Ausländers bereit sind. Zugleich werden täglich zahlreiche ausländische Ausweispapiere aufgefunden und bei verschiedenen deutschen Stellen eingeliefert. Bei einem Teil davon handelt es sich um tatsächlich verloren gegangene Papiere. Erfahrungsgemäß stammt aber ein beträchtlicher Anteil von Ausländern, die sich bewusst ihres Ausweispapiers entledigt und ihre Passlosigkeit herbeigeführt haben, um durch falsche Personalangaben den Ausgang ihres Asylverfahrens zu beeinflussen oder eine drohende Rückführung zu vereiteln. Bislang scheitert die erfolgreiche Zuordnung von Fundpapieren zu passlosen Ausländern häufig daran, dass der Datenabgleich lediglich anhand der angegebenen Personalien erfolgen kann, diese Angaben aber vielfach falsch sind. Ziel ist es, passlosen Ausländern, bei denen Zweifel an der Identität oder Staatsangehörigkeit bestehen, die von ihnen verlorenen oder aufgegebenen Ausweise zuzuordnen, um ihre Identität festzustellen und dadurch eine sachgerechte Entscheidung im Asylverfahren oder ihre Rückführung zu ermöglichen. Mit dem Zuwanderungsgesetz wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften Teil der aufenthaltsrechtlichen Entscheidung (one-stop-government). Hierfür ist es einerseits erforderlich, dass die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit im Ausländerzentralregister gespeichert werden und andererseits die Bundesagentur für Arbeit im erforderlichen Umfang Zugriff auf das Ausländerzentralregister erhält.

Bezug:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 213KB, nicht barrierefrei)


Parallele Initiativen

  • Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
    Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD
    (nicht abgeschlossen)
    Parlamentsmaterialien beim DIP*




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