Der Bundesgerichtshof

Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung

Bundesnotarordnung / Viertes Gesetz zur Änderung der

vom 22.07.2005, BGBl I S. 2188 (PDF, 58KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit der Justiz des Landes angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen durch eine grundlegende Bündelung und Verschlankung der Strukturen sicherzustellen. Damit will sie die bislang hohe Qualität der Justiz erhalten, zugleich aber die Kosten reduzieren.

Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn sich die Justiz künftig auf ihre Kernaufgaben beschränkt. In allen anderen Bereichen haben künftig freie Träger Vorrang vor dem Staat.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Anliegen auf Bundesebene Rechnung durch eine Öffnung des badischen Rechtsgebiets für vom Justizministerium Baden-Württemberg zu bestellende Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung.

Bezug:

  • Art. 138 Grundgesetz


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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahme




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