Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Erneuerbare-Energien-Gesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des
vom 16.07.2003, BGBl I S. 1459 (PDF, 33KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. Die Differenzkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch das EEG werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, getragen, können jedoch an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind. Ziel der nachstehenden Regelung ist es, eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden.
Bezug:
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29.3.2000, BGBl I S. 305 (PDF, 22KB, nicht barrierefrei). Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs. 242/03 (PDF, 540KB, nicht barrierefrei) N003 Siehe auch Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (N005), N007, N008 und N019
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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