Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz)

EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz / Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten

vom 04.11.2003, BGBl I S. 2166 (PDF, 65KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz dient zunächst der Durchführung der ab 1. Januar 2004 anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen. Diese Verordnung räumt den EU-Mitgliedstaaten für bestimmte Bereiche einen eigenen Gestaltungsspielraum ein. Darüber hinaus soll das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1536 (PDF, 17KB, nicht barrierefrei)) in die Zivilprozessordnung eingegliedert sowie der Arrestgrund der Auslandvollstreckung vereinfacht werden.

Bezug:

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen



* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages
** © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2021