Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz)

EG-Prozesskostenhilfegesetz / Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz)

vom 15.12.2004, BGBl I S. 3392 (PDF, 76KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das EG-Prozesskostenhilfegesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen. Darüber hinaus soll durch eine Änderung des Prozesskostenhilferechts der Zivilprozessordnung die Gleichbehandlung von juristischen Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet und dort ansässig sind, mit inländischen juristischen Personen gewährleistet werden. Die Richtlinie ist in ihren wesentlichen Teilen bis zum 30. November 2004 umzusetzen.

Bezug:

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 226KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 206KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahme


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