Der Bundesgerichtshof

Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG)

Justizkommunikationsgesetz - JKomG - Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz

vom 22.03.2005, BGBl I S. 837 (PDF, 205KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 04.07.2005, BGBl I S. 2022b (PDF, 53KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25. Juni 2001 (BGBl I S. 1206 (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)), das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Geschäftsverkehr (FormVorAnpG) vom 13. Juli 2001 (BGBl I S. 1542 (PDF, 33KB, nicht barrierefrei)), das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, wurden erste Schritte zu einer Öffnung der Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr unternommen. Die rechtlichen Grundlagen für die Einreichung elektronischer Schriftsätze bei Gericht sowie elektronische Zustellungen an einen bestimmten Personenkreis wurden geschaffen. Um eine umfassende elektronische Aktenbearbeitung innerhalb des Gerichts zu ermöglichen, besteht für die auf dem Medium „Papier“ basierenden gerichtlichen Verfahren weiterer Gesetzgebungsbedarf in den einzelnen Verfahrensordnungen. Die notwendigen Gesetzesänderungen sind zugleich Voraussetzung dafür, dass die Initiative „BundOnline 2005“ im Bereich der Bundesjustiz umgesetzt werden kann.

Bezug:



Referentenentwurf (PDF, 514KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 211KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen

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