Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

Kapitalanleger-Musterverfahren / Gesetz zur Einführung von

vom 16.08.2005, BGBl I S. 2437 (PDF, 117KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 26.10.2005, BGBl I S. 3095 (PDF, 402KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Zivilprozessordnung ist in ihrer Konzeption auf Einzelverfahren und die Geltendmachung von Einzelansprüchen zugeschnitten. Falsche Darstellungen gegenüber dem Kapitalmarkt, wie z.B. eine unrichtige Ad-hoc-Meldung über Gewinnerwartungen oder unrichtige Börsenprospekte, verursachen in aller Regel Streuschäden mit vielen Geschädigten und vergleichsweise geringen Schadensersatzsummen beim einzelnen Geschädigten. Der angerichtete Gesamtschaden kann dagegen durchaus im mehrstelligen Millionenbereich liegen. Das Geltendmachen solcher Schäden steht in der Praxis häufig in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Aufwand. Wenn jeder einzelne Kapitalanleger einen relativ geringen Verlust erlitten hat, besteht bei ihm schon wegen des auch bei Obsiegen nicht erstattungsfähigen Privataufwands und des Prozessverlustrisikos oft kein Interesse daran, seinen an sich bestehenden Anspruch auch gerichtlich durchzusetzen. Denn in jedem einzelnen Rechtsstreit sind meist aufwändige Beweisaufnahmen mit teuren Sachverständigengutachten erforderlich, um die komplexen kapitalmarktrechtlichen Fragen zu klären. Das kann dazu führen, dass die Kapitalanleger sich von einer Klage abhalten lassen und dadurch die kapitalmarktrechtlichen Haftungsnormen ihre ordnungspolitische Steuerungsfunktion zu einem Gutteil einbüßen.

Zudem bietet die Zivilprozessordnung zur kollektiven Durchsetzung gleichgerichteter Gläubigerinteressen, insbesondere bei einer Vielzahl von Geschädigten, keine hinreichenden Möglichkeiten an. Die traditionellen Bündelungsformen, die von der Verfahrensverbindung über die Streitgenossenschaft bis zur Musterprozessabrede reichen, genügen nicht, um eine effiziente Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Das zeigen derzeit aktuelle Prospekthaftungsklagen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anlegerschutz durch Einführung kollektiver Rechtsschutzformen zu verbessern und dem einzelnen Kapitalanleger dadurch effektiven Rechtsschutz zu gewähren.


Diskussionsentwurf (PDF, 336KB, nicht barrierefrei) (07.04.2004)

Referentenentwurf (PDF, 450KB, nicht barrierefrei) (19.07.2004)

Regierungsentwurf (PDF, 434KB, nicht barrierefrei)

Eckpunkte eines Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) (PDF, 149KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 208KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen

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