Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts

Lebensmittel- und des Futtermittelrechts / Gesetz zur Neuordnung des

vom 01.09.2005, BGBl I S. 2618 (PDF, 449KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 18.10.2005, BGBl I S. 3007b (PDF, 89KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Von den im Anhang zum Weißbuch der Europäischen Kommission enthaltenen Maßnahmen ist als eine der wesentlichsten am 28. Januar 2002 die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31, 01.02.2002, S. 1 (PDF, 227KB, nicht barrierefrei))* erlassen worden.

Den weiten Ansatz des Weißbuches aufgreifend, umfasst diese Verordnung sowohl Lebensmittel als auch Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und regelt grundlegende Anforderungen an das Lebensmittelrecht in der Europäischen Union.

Auch im Hinblick auf die amtliche Überwachung hat die Kommission mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen vom 5. Februar 2002 im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission einen weiten, auch den Futtermittel- wie den Lebensmittelbereich umfassenden Rechtsrahmen gewählt. Die Vorschriften dieser Verordnung sollen gemeinsam mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen weithin die bisherigen, in den einschlägigen nationalen Gesetzen enthaltenen Überwachungsvorschriften ersetzen.

Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die im Hinblick auf die genannten gemeinschaftlichen Rechtsakte erforderlichen Anpassungen des nationalen Rechtes vorgenommen werden.

Zugleich sollen mit dem Gesetz weitere, aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Anpassungen des nationalen Rechtes erfolgen. Dies betrifft im Wesentlichen die Anpassung des Lebensmittel-Zusatzstoffbegriffes und die Definition der kosmetischen Mittel.
Mit dem Gesetz wird ferner im Einklang mit der Rechtsentwicklung auf Gemeinschaftsebene ein einheitlicher Ansatz im Bereich des Lebensmittelrechtes gewählt. Bislang ist das deutsche Lebensmittelrecht auf eine Reihe von Gesetzen verteilt. Es handelt sich insbesondere um

  • das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz,
  • das Fleischhygienegesetz und das Geflügelfleischhygienegesetz; beide Gesetze werden durch Verordnungen der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelhygiene weitgehend überlagert,
  • das Säuglingsnahrungswerbegesetz,
  • das Vorläufige Biergesetz und
  • das Gesetz über das Zulassungsverfahren bei natürlichen Mineralwässern.

Diese und weitere Gesetze sollen abgelöst und dabei, soweit dies sachgerecht und geboten ist, bislang vorhandene materiell-rechtliche Vorschriften durch Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ersetzt werden. Durch die Bündelung von Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten waren, in einem einzigen Gesetz wird das Lebensmittelrecht vereinheitlicht und damit transparenter. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wirtschaftbeteiligten und die Verwaltung wird es einfacher, die geltenden Vorschriften im Lebensmittelbereich zu ermitteln; die Rechtsanwendung wird so erleichtert.

Die Gemeinschaft verfolgt im Interesse der Lebensmittelsicherheit einen einheitlichen Ansatz, der auch den Bereich der Futtermittel, soweit der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere betroffen sind, einbezieht und das Futtermittelrecht als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit versteht. Geschehnisse in der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass die Futtermittelsicherheit nachhaltige Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben kann.

Mit diesem Gesetz wird deshalb in Einklang mit dem Ansatz auf Gemeinschaftsebene ein einheitliches Gesetzbuch für Lebensmittel und für Futtermittel geschaffen. Das Futtermittelgesetz sowie das Verfütterungsverbotsgesetz entfallen. Soweit Futtermittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (z. B. Heimtiere), betroffen sind, wird dieser Bereich gleichfalls mit geregelt, da anderenfalls eine nicht sachgerechte Doppelung der Regelungen erforderlich wäre.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Gesetzentwurf (PDF, 394KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 684KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 20.10.2004

Stellungnahmen




* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2021
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages