Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG)
Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 (NTPG) / Gesetz zur
vom 21.12.2004, BGBl I S. 3603 (PDF, 100KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 06.04.2005, BGBl I S. 1059 (PDF, 57KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 3. März 2004 (1 BvF 3/92) festgestellt, dass die bisherige Ausgestaltung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt in den §§ 39 und 41 des Außenwirtschaftsgesetzes mit Artikel 10 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Im Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2 AWG zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung und die des § 41 Abs. 2 AWG zur Verarbeitung und Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten für weitere Zwecke genügen diesem Maßstab nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, unter Nutzung seines Gestaltungsspielraums den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Bis zum Ablauf der in § 51 AWG normierten Befristung zum 31. Dezember 2004 hält das Gericht die gegenwärtige Rechtslage für noch hinnehmbar.
Bezug:
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 zur bisherigen Ausgestaltung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung (1 BvF 3/92)
Europäische Impulse:
- Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG)); Betonung der Abwehr großer Gefahren als Gesetzeszweck, insbesondere der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, Beschränkung von Überwachungsmaßnahmen bei Berufsgeheimnisträgern, Verschärfung der Voraussetzungen, unter denen eine Benachrichtigung Betroffener unterbleiben kann; Ausdehnung der Einzelnotifizierungspflicht für Investitionsbeihilfen auf mittlere Unternehmen; Wegfall der vorgesehenen Änderung von § 100b Strafprozessordnung, Änderung § 5 Investitionszulagengesetz 2005 sowie von § 6 Investitionszulagengesetz 1999.
Stellungnahme
zum Gesetzentwurf (BR-Drs 720/04 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei))
BITKOM (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)