Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung

Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung / Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der

vom 23.07.2004, BGBl I S. 1842 (PDF, 149KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Niveau erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.

Die Bundesregierung ergänzt deshalb ihre Modernisierungsstrategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für legale Beschäftigung (u. a. Reform der sozialen Sicherungssysteme, Steuersenkungen, Modernisierung der Arbeitsmärkte u. a. mit den Regelungen zur Ich-AG und zu Minijobs) durch weitere Schritte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit diesem Maßnahmen- und Gesetzespaket. Der Ansatz des Pakets ist mehrschichtig: Er zielt darauf ab, ein neues Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit zu schaffen und durch Hilfestellungen für die Bürgerinnen und Bürger rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Dies wird verknüpft mit der Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zoll zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit.

Die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung soll auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Unter anderem sollen die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst werden. Dabei sollen die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit erstmalig definiert, die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der Zollverwaltung gebündelt und erweitert und Strafbarkeitslücken geschlossen werden.

Durch diese Maßnahmen werden die negativen Auswirkungen der Schwarzarbeit und damit die Notwendigkeit, Schwarzarbeit im Interesse aller ehrlichen Steuer- und Beitragszahler zu verringern, in stärkerem Maße als bisher deutlich gemacht. Die Maßnahmen werden präventiv dazu beitragen, dass ein neues Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung entsteht und dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz der Schwarzarbeit deutlich sinkt.

Bezug:

Referentenentwurf (PDF, 242KB, nicht barrierefrei) (09.12.2003)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 215KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 24.03.2004

Stellungnahmen



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