Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern
Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern / Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der
vom 23.04.2004, BGBl I S. 598 (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2003 (Gz: 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01) das in § 1685 BGB geregelte Umgangsrecht bestimmter Bezugspersonen des Kindes mit Artikel 6 Abs. 1 GG insoweit für unvereinbar erklärt, als es in den Kreis der Umgangsberechtigten den leiblichen, aber rechtlich nicht anerkannten („biologischen“) Vater eines Kindes auch dann nicht mit einbezieht, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Zudem hat das Gericht die Verfassungswidrigkeit von § 1600 BGB im Hinblick auf Artikel 6 Abs. 2 GG insoweit festgestellt, als er den „biologischen“ Vater eines Kindes ausnahmslos von der Anfechtung der Vaterschaft ausschließt. Dem Gesetzgeber hat das Gericht aufgegeben, bis zum 30. April 2004 Abhilfe zu schaffen. Der Gesetzentwurf dient insbesondere der geforderten Stärkung der Rechtsposition des leiblichen Vaters.
Bezug:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 zu § 1685 BGB (Umgangsrecht bestimmter Bezugspersonen des Kindes) (1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01)
- Siehe auch Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Abstammungsuntersuchungen, Parlamentsmaterialien beim DIP*
Europäische Impulse:
- Stellungnahmen des EGMR zur nationalen Ausgestaltung von Umgangsrechten
Regierungsentwurf (PDF, 112KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei) |
Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes); eidesstattliche Versicherung des Anfechtenden, der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, Wegfall der enumerativen Auflistung von umgangsberechtigten Personen, Ermächtigung der Landesregierung zur Einführung von Vordrucken für den Vergütungsanspruch der Berufsbetreuer; Änderung § 69e Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:
Erneute Titeländerung (Hinzufügung der Wörter "zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen"); Einführung eines von der Bundesnotarkammer zu führenden automatisierten Registers über Vorsorgevollmachten, Rechtsaufsicht über die Registerbehörde durch das Bundesministerium der Justiz; Einfügung §§ 78a, 78b und 78c Beurkundungsgesetz sowie Änderung § 147 Kostenordnung.