Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie / Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten

vom 17.11.2006, BGBl I S. 2606 (PDF, 281KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

In ihrem Finanzdienstleistungsaktionsplan aus dem Jahr 1999 nennt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen erforderlich sind. Darin wird im Hinblick auf die Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die für 2004 zu erwartenden Ergebnisse eine Richtlinie mit neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierhäuser angekündigt.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 213KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30.05.2006

Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:

Zurechnung auch umgekehrter Pensions- und Darlehensgeschäfte zum Handelsgesetzbuch, Einbeziehung des übergeordneten Unternehmens einer Finanzholding-Gruppe in die Privilegierung beim internen Kontrollverfahren, Definition des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals für IRBA-Institute, Verzicht auf zusätzliche Abzugspflichten von den Eigenmitteln, Erleichterungen für Kreditinstitute;
Annahme einer Entschließung: Formulierung einer Selbstverpflichtung durch die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zur in der Bankenrichtlinie geforderten Offenlegung von Ratingentscheidungen gegenüber den Kredit suchenden Unternehmen, innerhalb von zwei Jahren Vorlage eines Berichts durch die Bundesregierung zu deren Umsetzung und Wirkung als Entscheidungsgrundlage zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung

Stellungnahme

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