Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften / Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen

vom 30.07.2009, BGBl I S. 2449 (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf ergänzt die Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Künftig sollen sich die verwaltungsrechtlichen Streitsachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und der Bundesnotarordnung (BNotO) nicht mehr nach dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) richten. Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann so weiter auf seinen klassischen Anwendungsbereich der vorsorgenden Rechtspflege zurückgeführt werden. Zugleich soll dies zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verfahrensrechten beitragen, indem Verwaltungsentscheidungen nach einem allgemein für diese Entscheidungen geltenden Prozessrecht überprüft werden.

Vorgreiflich zum gerichtlichen Verfahren soll auch das Verfahren, in dem die Rechtsanwaltskammern, Notarkammern oder Justizverwaltungen Entscheidungen in anwaltlichen oder notariellen Verwaltungsangelegenheiten treffen, reformiert und - anders als bisher - dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unterstellt werden.

Die einerseits bruchstückhaften und andererseits Verallgemeinerbares mehrfach regelnden Bestimmungen der BRAO, des EuRAG und der BNotO zum Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren sollen so durch klare und ausgewogene Regelungen für Behörden und Gerichte ersetzt und Rechtsschutzlücken geschlossen werden. Der Bedeutung der berufsrechtlichen Entscheidungen für den Einzelnen sollen die genannten Gesetze auf diese Weise besser gerecht werden.

Schließlich soll die Schlichtungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern gestärkt und bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine unabhängige „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ eingerichtet werden.

Bezug:


Referentenentwurf (PDF, 375KB, nicht barrierefrei) (20.03.2008)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 212KB, nicht barrierefrei)


Titeländerung: eingebracht als: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Stellungnahmen

* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages