Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht

Berufsrecht / Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen

vom 14.08.2009, BGBl I S. 2827 (PDF, 123KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Patentanwaltsordnung regelt das Berufsrecht der Patentanwältinnen und Patentanwälte in enger Anlehnung an die Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser Gleichlauf der beiden Berufsrechte soll auch künftig erhalten bleiben. Abweichende gesetzliche Regelungen sollen nur erfolgen, soweit hierfür zwingende sachliche Gründe bestehen.

Im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurden den Rechtsanwaltskammern mit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26. März 2007 (BGBl I S. 358 (PDF, 97KB, nicht barrierefrei)) wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht übertragen, die früher den Landesjustizverwaltungen oblagen. Eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trägt, ist bisher im Bereich der Patentanwaltschaft nicht erfolgt. Ein Grund für diese unterschiedliche Behandlung der Selbstverwaltungsorgane von Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft besteht nicht. Die Stärkung der Selbstverwaltung durch die Verlagerung staatlicher Aufgaben auf das Selbstverwaltungsorgan der Patentanwaltschaft ist in gleicher Weise angezeigt wie bei der Rechtsanwaltschaft.

Der Gleichlauf von rechtsanwaltlichem und patentanwaltlichem Berufsrecht soll auch im Bereich des Verfahrensrechts gewahrt bleiben. Hier hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BR-Drs. 617/08 – Beschluss (PDF, 13KB, nicht barrierefrei)) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drs 700/08 (PDF, 290KB, nicht barrierefrei)) weitreichende Änderungen des Verfahrensrechts der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Diese Änderungen, die für alle gerichtlichen Verfahren die bisherigen Verweisungen auf das zum 1. September 2009 außer Kraft tretende Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisungen auf die Verwaltungsgerichtsordnung ersetzen, sollen auch für die Patentanwaltsordnung übernommen werden.

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