Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

Beteiligungsrichtlinie / Gesetz zur Umsetzung der

vom 12.03.2009, BGBl I S. 470 (PDF, 104KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Beteiligungsrichtlinie geht auf einen Prüfauftrag der Finanzminister der Europäischen Union vom September 2004 an die Europäische Kommission zurück. Darin forderten die Finanzminister die Europäische Kommission auf, mögliche Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen im Bankensektor zu untersuchen. Artikel 19 der Bankenrichtlinie wurde als ein mögliches Hindernis identifiziert. Dieser Artikel enthält Regelungen betreffend den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen (= Beteiligungen in Höhe von 10 Prozent oder mehr des Kapitals bzw. der Stimmrechte des Finanzunternehmens, dessen Anteile erworben werden). Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Versicherungsrichtlinien (Schaden, Leben, Rück) sowie im Bereich der Wertpapierdienstleistungsvorschriften (Finanzmarktrichtlinie). Mit der Beteiligungsrichtlinie wird nunmehr sektorübergreifend eine abgestimmte Harmonisierung und Verbesserung des Überprüfungsprozesses beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor geschaffen.

Europäische Impulse:

  • Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl EU Nr. L 247 S. 1 (PDF, 142KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 524KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 205KB, nicht barrierefrei)


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Herausnahme der Änderungen der Anlagevorschriften für fondsgebundene Lebensversicherungen mit Mindestgarantie, Anzeigepflicht auch für E-Geld-Institute, Klarstellung zur Prüftätigkeit der BaFin

Weitere Hinweise:

Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie vom 20. März 2009 (BGBl I S. 562 (PDF, 297KB, nicht barrierefrei))
Berichtigung vom 24. März 2009 ( BGBl I S. 688 (PDF, 55KB, nicht barrierefrei))


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