Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze / Gesetz zur Änderung des

vom 25.06.2009, BGBl I S. 1528 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 01.07.2009, BGBl I S. 1682 (PDF, 30KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) beruht auf den europäischen Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (Richtlinie 94/19/EG) und der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie (Richtlinie 97/9/EG).

Aufgrund der aktuellen Schieflagen und Insolvenzen von Finanzinstituten im Zuge der noch andauernden Finanzmarktkrise hat die Europäische Kommission am 15. Oktober 2008 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie im Hinblick auf die Erhöhung der Deckungssumme und die Verkürzung der Auszahlungsfrist vorgelegt. Im Dezember 2008 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf Basis dieses Vorschlags auf einen Richtlinientext geeinigt (im Folgenden: Richtlinie). Diese Richtlinie soll im März 2009 verabschiedet werden. Da die im Richtlinienentwurf vorgesehene Umsetzungsfrist für den überwiegenden Teil der Regelungen bereits am 30. Juni 2009 abläuft, ist es erforderlich, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie bereits vor der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie vorzulegen.

Die Finanzmarktkrise und die Erfahrungen mit der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung in Deutschland seit Inkrafttreten des EAEG im Jahr 1998 machen darüber hinaus Änderungen im EAEG erforderlich. Die Bundesregierung hat im Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland vom 13. Oktober 2008 angekündigt, dass sie weitere Vorschläge zur Verbesserung der Einlagensicherung entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf insbesondere Verbesserungen bei der Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention vor. Auch hat die Entschädigungspraxis gezeigt, dass eine Konkretisierung der bestehenden Regelungen über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen sinnvoll ist. Mit diesem Gesetz werden dem entsprechend die Bestimmungen über die Erhebung von Sonderbeiträgen und die Aufnahme von Krediten durch die Entschädigungseinrichtungen weiter ausgestaltet.

Zudem machen Zusammenschlüsse und Kooperationen in der europäischen Börsenlandschaft eine Änderung der Regelung zur Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Stellen im Ausland erforderlich.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Bezug:

Durch die Finanzmarktkrise und die Erfahrungen mit Einlagensicherung und Anlegerentschädigung seit Inkrafttreten des Gesetzes 1998 erforderliche Änderungen, Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland vom 13. Oktober 2008

Nationale Umsetzung:


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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 22.04.2009


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