Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Erfolgshonoraren / Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
vom 12.06.2008, BGBl I S. 1000 (PDF, 62KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geltende Verbot der Vereinbarung anwaltlicher Erfolgshonorare (§ 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO) grundsätzlich verfassungsgemäß, mit der Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes - GG) jedoch insofern nicht vereinbar ist, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass besondere Umstände in der Person des Mandanten oder der Mandantin vorliegen, die diesen bzw. diese ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars davon abhalten, seine bzw. ihre Rechte zu verfolgen (Beschluss 1 BvR 2576/04 vom 12. Dezember 2006, NJW 2007, 979).
Referentenentwurf (PDF, 88KB, nicht barrierefrei) vom 18.10.2007
Regierungsentwurf (PDF, 55KB, nicht barrierefrei) vom 19.12.2007
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen:
- zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2576/04
Wirtschaftsprüferkammer (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)
- als BRAO-Änderungsvorschläge
Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars (PDF, 50KB, nicht barrierefrei)
Vorschläge des Deutschen Anwaltvereins zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordung (Stand: September 2007). - In: AnwBl 2007, S. 679 ff.
- zum Gesetzesvorhaben des BMJ
Deutscher Anwaltverein (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)
- zum Referentenentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 63KB, nicht barrierefrei) nebst Synopse (PDF, 27KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BRAK)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)
Wirtschaftsprüferkammer (PDF, 28KB, nicht barrierefrei) (zu „Erfolgsabhängige Vergütung von WP/vBP im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen"