Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)

Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG - Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

vom 20.07.2006, BGBl I S. 1721 (PDF, 64KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit dem Gesetz soll der Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Neuregelung ist erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 das EuHbG vom 21. Juli 2004 wegen dessen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben hat.

Bezug:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit des EuHbG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3, Art. 16 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 4 GG und damit Nichtigkeit des Gesetzes vom 21. Juli 2004
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf 16/544 (PDF, 316KB, nicht barrierefrei)

Europäische Impulse:

Rahmenbeschluss 2002/584/JI vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190, 18.07.2002, S. 1 (PDF, 161KB, nicht barrierefrei))*, umzusetzen in nationales Recht bis zum 31. Dezember 2003

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 217KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 05.04.2006

Weitere Stellungnahmen:


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