Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Europäisches Patentübereinkommen, Ausführungsgesetz

vom 24.08.2007, BGBl I S. 2166 (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 19.02.2008, BGBl I S. 254b (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 (im Folgenden: Revisionsakte) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Revisionsakte am 21. August 2001 unterzeichnet. Ihre Ratifizierung soll mit dem parallel eingebrachten Vertragsgesetz erfolgen. Die Revisionsakte bezweckt eine Modernisierung und Straffung des Europäischen Patentübereinkommens in bestimmten Punkten. Die in der Revisionsakte vorgesehenen Änderungen bedingen Folgeanpassungen in den nationalen Ausführungsregelungen zum Europäischen Patentübereinkommen. Daneben soll das nationale Patentverfahren, das weitgehend parallel zum Verfahren über die Erteilung europäischer Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen ausgestaltet ist, mit diesen Änderungen in Einklang gebracht werden.

Bezug:

Vertragsgesetz

Europäische Impulse:

Ratifikation der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973

Nationale Umsetzung:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

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