Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Fahrgäste im Eisenbahnverkehr / Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der
Gesetz vom 26.05.2009, BGBl I S. 1146 (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14 (PDF, 204KB, nicht barrierefrei))* einheitliche Regelungen für den Schutz von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr in Europa festgelegt. Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 wird 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. Dezember 2009, in Kraft treten und dann unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Um Fahrgästen im innerstaatlichen Eisenbahnverkehr in Deutschland bereits vorzeitig die Fahrgastrechte einzuräumen, sollen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 auf die Beförderung von Personen und Gepäck durch öffentliche Eisenbahnen im innerstaatlichen Eisenbahnverkehr angewendet werden, bevor sie für die Gemeinschaft in Kraft treten. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für die Gemeinschaft geschaffen werden.
Werdegang auf europäischer Ebene:
Nationale Umsetzung:
Regierungsentwurf (PDF, 188KB, nicht barrierefrei)
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