Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Finanzmarktstabilisierung / Gesetz zur Fortentwicklung der
vom 17.07.2009, BGBl I S. 1980 (PDF, 105KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber gezeigt, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz in einigen Punkten fortentwickelt werden müssen, um Kreditinstitute zu entlasten und die Liquiditätsversorgung der deutschen Wirtschaft zu verbessern. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Finanzsektor in die Lage zu versetzen, seine Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft wahrzunehmen. Zur Erreichung des Ziels wird ein Modell vorgeschlagen, das es ermöglicht, Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in der Verantwortung zu lassen.
Bezug:
Notwendigkeit der Fortentwicklung der bisher geschaffenen Rahmenbedingungen zur Finanzmarktstabilisierung
Siehe auch Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17.10.2008 und Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz vom 07.04.2009
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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