Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Forderungsdurchsetzung und Zustellung - Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden

vom 30.10.2008, BGBl I S. 2122 (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf

Die Europäische Gemeinschaft hat zur Verwirklichung ihres Ziels, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen auf der Grundlage der Artikel 61 Buchstabe c und 65 des EG-Vertrages drei Verordnungen erlassen:

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei))* führt zum 12. Dezember 2008 alternativ zum deutschen Mahnverfahren ein vergleichbares europäisches Verfahren ein, das in grenzüberschreitenden Fällen die rasche und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen im EU-Raum ermöglicht. Mit Ausnahme einiger Informationspflichten, die ab dem 12. Juni 2008 zu beachten sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung ab dem 12. Dezember 2008.

  • Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. EU Nr. L 199 S. 1 (PDF, 8MB, nicht barrierefrei))* wurde am 13. Juni 2007 erlassen und ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht ein kontradiktorisches Verfahren für grenzüberschreitende Forderungen bis einschließlich 2.000 Euro vor. Die Bestimmungen der Verordnung gelten, wiederum mit Ausnahme einiger Informationspflichten, ab dem 1. Januar 2009.

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 (ABl. EU Nr. L 324 S. 79 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))* ersetzt die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates. Sie trifft in Teilbereichen Neuregelungen, mit der grenzüberschreitende Zustellungen weiter beschleunigt und die Rechtssicherheit, etwa bei den Zustellungskosten und den Belehrungspflichten, erhöht wird. Die Verordnung gilt, wiederum mit Ausnahme von Informationspflichten, ab dem 13. November 2008.

Die Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar sein, jedoch nicht in Dänemark; dort wird nur die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 aufgrund des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen vom 19. Oktober 2005 gelten. Die europäischen Regelungen bedürfen einer Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensregelungen bzw. der Anpassung der geltenden Durchführungsvorschriften an das neue EU-Recht.

Die Neufassung der Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zustellung im Ausland durch das Zustellungsreformgesetz hat zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung des internationalen Rechtshilfeverkehrs im Bereich der Auslandszustellungen geführt. Unsicherheiten und Differenzen in der Frage des Verhältnisses der in § 183 der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Zustellungswege zueinander führen jedoch zu vermeidbaren Verzögerungen bei den Zustellungen und zusätzlichen Belastungen der Auslandsvertretungen des Bundes.

Werdegang auf europäischer Ebene

Nationale Umsetzung

Referentenentwurf (PDF, 290KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 145KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 574KB, nicht barrierefrei)



Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Vereinfachung der beruflichen Betätigung von Übersetzern und Dolmetschern in gerichtlichen Verfahren, weitere Klarstellung des Zustellungswegs bei Auslandszustellungen; Änderung § 142 und weitere Änderung § 183 Zivilprozessordnung sowie Änderung § 189 Gerichtsverfassungsgesetz

Stellungnahmen



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