Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-WSG)

vom 26.03.2007, BGBl I S. 378 (PDF, 811KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeitsplätze bietet. Das Gesundheitswesen bietet eine Patientenversorgung auf hohem Niveau. Mit seiner Innovationskraft ist es zudem von erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesundheitswesen leistungsfähig. Allerdings belegen nationale Studien und internationale Vergleiche, dass die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so dass es teilweise zu Über- und Unterversorgung kommt, die Qualität der Versorgung erheblich variiert und Ressourcen nicht nur an Schnittstellen nicht optimal eingesetzt werden.

Angesichts dieser Ineffizienzen und vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen des demographischen Wandels und des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts ist das Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Das gilt sowohl für die Finanzierungsseite als auch für die Angebotsstrukturen. In den nächsten zwei Jahrzehnten wird die Zahl älterer Menschen in Deutsch land zunehmen. Damit wird ein zusätzlicher Finanzbedarf erforderlich.

Eine Reform der Finanzierungsstrukturen und damit der Einnahmenseite im Gesundheitswesen muss verbunden sein mit einer Reform der Ausgabenseite, die sicherstellt, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden.

Die in diesem Gesetz vorgesehenen Reformmaßnahmen stellen sicher, dass auch in Zukunft soziale Sicherheit im Krankheitsfall für alle gewährleistet wird. Insbesondere ist vorgesehen:

  • Ein Versicherungsschutz für alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,
  • der Zugang der Versicherten zu allen medizinisch notwendigen Leistungen unter Einbeziehung des medizinischen Fortschritts, unabhängig von der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge,
  • Weichenstellungen für die Beteiligung aller an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer Leistungsfähigkeit durch Fortführung und Ausbau eines steuerfinanzierten Anteils,
  • Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Kassenseite insbesondere durch mehr Vertragsfreiheit der Kassen mit Leistungserbringern, Reformen der Organisation wie z. B. die Ermöglichung kassenartenübergreifender Fusionen sowie den neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds,
  • Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Seiten der Leistungserbringer z. B. durch mehr Vertragsfreiheit in der ambulanten Versorgung, durch verstärkten Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung sowie durch mehr Vertrags- und Preiswettbewerb in der Heil- und Hilfsmittelversorgung,
  • Bürokratieabbau und mehr Transparenz auf allen Ebenen,
  • Einstieg in die Sicherung der Nachhaltigkeit der Finanzierung der GKV bei Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit,
  • Verbesserung der Wahlrechte und Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch anrechnungsfähige Ausgestaltung der Alterungsrückstellungen sowie Einführung eines Basistarifs in der PKV, der allen PKV-Versicherten, der PKV systematisch zuzuordnenden Personen und allen freiwillig Versicherten in der GKV offensteht.

Bezug:

GKV-Modernisierungsgesetz

Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 704KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages vom 06. - 14.11.2006

Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:

Präzisierung u.a. zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (beim Wechsel in die PKV), Vergütung der Ärzte, Verfahrenstransparenz der Kosten- Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, Regelungen für Arzneimittelkosten besonderer Therapierichtungen, Zweitmeinungsverfahren, Ausweitung der Fortbildungsverpflichtungen in stationärer Versorgung tätiger Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Führung klinischer Krebsregister, Einführungsregelung zur Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen, Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz, Entrichtung eines Prämienzuschlags bei Versäumnis eines Vertragsabschlusses


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages