Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Insolvenzverfahren / Gesetz zur Vereinfachung des
vom 13.04.2007, BGBl I S. 509 (PDF, 60KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Mit der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung wurde das Insolvenzverfahren umfassend neu geregelt. Dabei wurden teilweise Verfahren eingeführt, die für das deutsche Recht völlig neu waren. Bei einer solchen Neukodifizierung war abzusehen, dass nach einer gewissen Erfahrungszeit mit dem neuen Recht ein Anpassungsbedarf auftreten wird. Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl I S. 2710 (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)) wurde versucht, diesem Anpassungsbedarf für das Verbraucherinsolvenzverfahren Rechnung zu tragen. Die Verfahrensbegradigungen für das Regelinsolvenzverfahren blieben bei diesen Überlegungen weitgehend ausgeklammert, da in diesem Bereich ein nicht so dringender Handlungsbedarf bestand. Gleichwohl sind in der Praxis gewisse Defizite aufgetreten, die nun behoben werden sollen. Dies gilt etwa für die Auswahl des Insolvenzverwalters, für die Veräußerung von Unternehmen vor dem Berichtstermin oder für die öffentliche Bekanntmachung über das Internet.
Regierungsentwurf (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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