Der Bundesgerichtshof

Zweite Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung / Zweite Verordnung zur Änderung der

vom 21.12.2006, BGBl I S. 3389 (PDF, 33KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Verordnungsentwurf:

In letzter Zeit ist eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entstanden. Dies gilt insbesondere für die Berücksichtigung von Gegenständen im Besitz des Schuldners, die nach Verfahrenseröffnung mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind. Wird in diesem Verfahrensstadium keine Vergütung gewährt, die dem Anforderungs- und Leistungsprofil eines hochqualifizierten Verwalters bei einer Unternehmensfortführung gerecht wird, so besteht die Gefahr, dass zu Lasten erhaltenswerter Unternehmen und deren Arbeitnehmer Sanierungschancen nicht mehr in dem bisherigen Umfang wahrgenommen werden.