Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes / Gesetz zur Änderung des
vom 25.06.2009, BGBl I S. 1594 (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen) hat das Ziel, den grenzüberschreitenden Schutz von Kindern zu verbessern. Das Übereinkommen fällt zum Teil in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Deutschland hat das Übereinkommen gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 1. April 2003 gezeichnet. Am 5. Juni 2008 hat der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Übereinkommen im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (ABl. L 151 vom 11.6.2008, S. 36 (PDF, 43KB, nicht barrierefrei))*. Die Ratifikation soll nach Möglichkeit bis zum 5. Juni 2010 erfolgen. Zur Umsetzung in das deutsche Rechtssystem bedürfen die Bestimmungen des Übereinkommens ergänzender nationaler Vorschriften.
Bezug:
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