Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
Investmentänderungsgesetz - Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften
vom 21.12.2007, BGBl I S. 3089 (PDF, 422KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Gesetz dient der Stärkung des Investmentfondsstandortes Deutschland. Eine wettbewerbsfähige Fondsindustrie leistet einen wichtigen Beitrag für einen funktionsfähigen und effizienten Kapitalmarkt. Ziel des Gesetzes ist es, mit einem modernen und leistungsfähigen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fondsbranche zu steigern, die Innovationstätigkeit zu fördern und der Abwanderung von Fondsvermögen an andere Standorte entgegenzuwirken, ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen.
Europäische Impulse:
Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen (ABl. EG Nr. L 79, 20.03.2007, S. 11 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Bezug:
- Siehe auch Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Nationale Umsetzung:
Diskussionsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: 18.01.2007)
Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialiem beim DIP (PDF, 597KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 04.07.2007
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