Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften / Gesetz zur Änderung des

vom 29.06.2009, BGBl I S. 1659 (PDF, 102KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl I S. 2034 (PDF, 66KB, nicht barrierefrei)) wurde u. a. die Kompetenznorm des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz erweitert. Soweit erforderlich, sollte der Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches entsprechend angepasst werden.

Im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch ist deutlich geworden, dass vielfach nicht sichere Lebensmittel, nachdem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten werden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer finden. Hier besteht zum Schutz des Verbrauchers Handlungsbedarf. Deshalb sollen Lebensmittelunternehmer, die Grund zu der Annahme haben, dass ein für sie bestimmtes Lebensmittel, über das sie die tatsächliche unmittelbare Sachherrschaft erlangt haben oder das ihnen angeliefert worden ist, nicht sicher ist, verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren. Für Futtermittel, die die Anforderungen an die Futtermittelsicherheit nicht erfüllen, sollte wegen des engen sachlichen Zusammenhangs eine entsprechende Meldeverpflichtung geschaffen werden.

Insbesondere zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene sollte die Möglichkeit für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschaffen werden, unter Mitwirkung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der dann von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.

Darüber hinaus sind die Straf- und Bußgeldvorschriften insbesondere an geändertes Gemeinschaftsrecht anzupassen.

Bezug:

  • Anpassungen auf Grund der Föderalismusreform I

  • verschiedene Geschehen seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch (sog. Gammelfleisch)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 667KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 04.06.2008

Stellungnahmen

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