Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
nuklearterroristischer Handlungen / Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung (Vertragsgesetz)
vom 23.10.2007, BGBl II S. 1586 (PDF, 127KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 15.05.2008, BGBl II S. 671 (PDF, 64KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Mit dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen wird die internationale Zusammenarbeit gegen den Terrorismus, zu dessen besonders bedrohlichen Formen der Nuklearterrorismus gehört, gestärkt. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtliche Grundlage für die weltweite strafrechtliche Verfolgung von nuklearterroristischen Handlungen.
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
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