Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
(2. Opferrechtsreformgesetz)
Opferrechtsreformgesetz - 2. / Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren
vom 29.07.2009, BGBl I S. 2280 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes verpflichtet die staatlichen Organe nicht nur zur Aufklärung von Straftaten und zur Feststellung von Schuld oder Unschuld der Beschuldigten in fairen und rechtsstaatlichen Verfahren, sondern auch, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten werden. Diese bedürfen als schwächste Mitglieder der Gesellschaft eines besonderen Schutzes. Gleiches gilt für besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von Straftaten, etwa solche, die durch eine Sexualstraftat oder ein schweres Gewaltverbrechen verletzt werden.
Zudem müssen die Persönlichkeitsrechte von Zeugen, deren Aussage zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren häufig von wesentlicher Bedeutung ist und die daher zur Mitwirkung im Verfahren gesetzlich verpflichtet sind, soweit wie möglich respektiert werden. Dabei muss insbesondere vermieden werden, dass Zeugen der Angst vor Repressalien ausgesetzt sind, zumal anderenfalls auch die Gefahr unvollständiger oder verfälschter Aussagen besteht.
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die im Strafverfahren bestehenden Rechte der Opfer und Zeugen von Straftaten sachgerecht zu erweitern sowie ihren bereits bestehenden Rechten zu einer konsequenteren Durchsetzung zu verhelfen.
Bezug:
Entwürfe des Bundesrates:
Gesetz zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess (Parlamentsmaterialien beim DIP)* und
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking" (Parlamentsmaterialien beim DIP)*
- Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Regierungsentwurf auf BR-Drs 178/09 (PDF, 214KB, nicht barrierefrei) (Parlamentsmaterialien beim DIP)*
- Antrag auf BT-Drs 16/9420 (PDF, 106KB, nicht barrierefrei)
Referentenentwurf (PDF, 425KB, nicht barrierefrei) (09.12.2008)
Regierungsentwurf (PDF, 501KB, nicht barrierefrei) (18.02.2009)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei) |
Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.05.2009
Weitere Stellungnahmen:
- zum Referentenentwurf
Bund Deutscher Rechtspfleger (PDF, 25KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)
- zum Regierungsentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 38KB, nicht barrierefrei), Ergänzung für "Recht des Zeugenbeistandes" (PDF, 100KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 66KB, nicht barrierefrei)
zur öffentlichen Anhörung
Deutscher Juristinnenbund (PDF, 122KB, nicht barrierefrei)
KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (PDF, 84KB, nicht barrierefrei)
Strafverteidigervereinigungen (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Neuregelungen im Überblick (PDF, 44KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)