Der Bundesgerichtshof

Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Pfändungsschutz der Altersvorsorge / Gesetz zum

vom 26.03.2007, BGBl I S. 368 (PDF, 43KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen einem Pfändungsschutz, der dazu dient, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern und die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten. Ein Gläubiger muss diese Pfändungsgrenzen respektieren.

Ein solcher Pfändungsschutz besteht gegenüber den Einkünften selbstständig Tätiger nicht in der gleichen Weise. Vermögenswerte, die Selbstständige für ihre Altersvorsorge vorgesehen haben, sind ohne ausreichenden Pfändungsschutz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass diese Personen im Alter auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Insofern sind Regelungen zu schaffen, die die Altersvorsorge Selbstständiger absichern, ohne die Zugriffsrechte der Gläubiger zu stark zu beschneiden.

Die Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Insolvenzverwalter deutlich erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Bei den Sozialversicherungsträgern beispielsweise wird ein Beitragsausfall von bis zu 800 Mio. Euro jährlich befürchtet.

Bezug:

  • Neuere Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
  • Die Vorlage wurde bereits in der 15. WP eingebracht als Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Parlamentsmaterialien beim DIP)*


Regierungsentwurf (PDF, 167KB, nicht barrierefrei) (August 2005)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 208KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.09.2006

Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung); Änderungen bei Regelungen in der Zivilprozessordnung betr. Insolvenzanfechtung, im Folgenden Auslassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Gläubigerantrag, zu den Masseverbindlichkeiten und zur Insolvenzanfechtung in der Insolvenzordnung.

Weitere Stellungnahmen:

* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages