Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
Pfandbriefrechts / Gesetz zur Fortentwicklung des
vom 20.03.2009 BGBl I S. 607 (PDF, 193KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts wurden die Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Kreditinstitute im Hinblick auf die Begebung von Pfandbriefen erweitert. Die Erweiterung ging einher mit der Bewahrung des hohen Standards des deutschen Pfandbriefs. Die Neuordnung des Pfandbriefrechts war außerordentlich erfolgreich. So stellt der deutsche Pfandbrief noch immer das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar und ist Vorbild für zahlreiche Produkte ausländischer Rechtsordnungen. Die Nachahmerprodukte reichen zwar hinsichtlich der Qualität der Deckungsmassen und der Insolvenzfestigkeit häufig nicht an den deutschen Pfandbrief heran. Trotzdem hat der Wettbewerb stark zugenommen und zu einem Abschmelzen des Renditeabstands dieser Nachahmerprodukte zum deutschen Pfandbrief geführt. Außerdem hat sich der Anteil dieser Produkte am Gesamtvolumen des Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen stark erhöht. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass sich insbesondere im europäischen Markt für Covered Bonds die Emissionen in einzelnen Ländern im Zeitraum von nur zwei Jahren (2005 / 2006) stark erhöht haben, z. B. in Frankreich von 28 auf rund 42 Milliarden Euro, in Spanien von 60 auf rund 75 Milliarden Euro und in Großbritannien von 11 auf rund 24 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, die Rahmenbedingungen für den Pfandbrief weiter zu verbessern, ohne die Qualität des Pfandbriefs zu beeinträchtigen, um die Spitzenstellung des deutschen Pfandbriefs zu erhalten.
Daneben haben sich die Kosten, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Ausübung der ihr zugewiesenen Aufgaben entstehen, durch Änderung bestehender und Erlass neuer Aufsichtsgesetze sowie Änderungen in der Aufsichtspraxis in ihrer Struktur verändert. Die vorhandenen Regelwerke zur Umlageerhebung müssen daher an die aktuellen Aufsichtstätigkeiten der BaFin angepasst werden. Zudem soll die Kostenumlage verursachungsgerechter ausgestaltet werden.
Regierungsentwurf (PDF, 603KB, nicht barrierefrei) (Stand: September 2008)
Bezug:
Siehe auch Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei) |