Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften / Zweites Gesetz zur Änderung des
vom 10.12.2007, BGBl I S. 2833 (PDF, 67KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. EG Nr. L 149, 11.06.2005, S. 14 (PDF, 79KB, nicht barrierefrei), im Folgenden „5. KH-Richtlinie“)*. Ziel der Richtlinie ist es, das auf verschiedenen Richtlinien beruhende System der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Gemeinschaft zu aktualisieren und zu verbessern. Die Änderungen sollen dabei insbesondere den Geschädigten von Verkehrsunfällen zugute kommen. Bestehende Lücken der geltenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinien sollen geschlossen werden. Darüber hinaus soll dem wachsenden grenzüberschreitenden Verkehr, der nur noch in Ausnahmefällen Grenzkontrollen unterzogen wird, besser Rechnung getragen werden. Ferner soll der Binnenmarkt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gestärkt werden.
Europäische Impulse:
- Richtlinie 2005/14/EG (ABl. EG Nr. L 149, 11.06.2005, S. 14 (PDF, 79KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Nationale Umsetzung:
Regierungsentwurf (PDF, 126KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
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Stellungnahme:
* © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2021
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