Zweiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (42. StrÄndG)
Strafrechtsänderungsgesetz 42. - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen
vom 29.06.2009, BGBl I S. 1658 (PDF, 29KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Bei der Bemessung der Geldstrafe wird das seit 1975 im Kern unveränderte Höchstmaß für einen Tagessatz von 5 000 Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht. Es bedarf daher der Anpassung.
Referentenentwurf (PDF, 42KB, nicht barrierefrei) (10.06.2008)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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