Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht / Gesetz zur Einführung der nachträglichen

vom 08.07.2008, BGBl I S. 1212 (PDF, 47KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Beispiele der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass auch junge Straftäter trotz Verbüßung einer mehrjährigen Jugendstrafe wegen schwerer Verbrechen weiterhin in hohem Maße für andere Menschen gefährlich sein können. Soweit die Betroffenen als schuldfähig gelten und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, bietet das bisherige Recht keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür, ihnen zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin die Freiheit zu entziehen. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung ist bisher im Jugendstrafrecht nicht zulässig.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden werden derart gravierende Straftaten, die ihnen gegenüber die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen können, und die gleichzeitige Möglichkeit einer ausreichend sicheren entsprechenden Gefährlichkeitsprognose zwar noch stärker als bei Erwachsenen nur in äußersten Ausnahmefällen vorliegen. Gleichwohl erfordert der Schutz potenzieller Opfer, dass für solche Extremfälle eine angemessene Rechtsgrundlage dafür zur Verfügung steht, entsprechend gefährliche Personen in staatlichem Gewahrsam zu belassen.

Referentenentwurf (PDF, 92KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 128KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 533KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.05.2008:

Weitere Stellungnahmen:


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