Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes / Gesetz zur Stärkung der
vom 14.08.2009, BGBl I S. 2821 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt: Sie ist mittlerweile Voraussetzung für das Funktionieren des Gemeinwesens. Ohne funktionierende IKT-Strukturen ist die Versorgung mit Energie oder Wasser gefährdet, fallen wichtige Infrastrukturen (z.B. Verkehrsmittel, bargeldlose Zahlungswege von der Ladenkasse bis zur Rentenzahlung) aus. Angriffe auf IKT-Infrastrukturen können auch Unfälle mit unmittelbaren Auswirkungen auf Leben und Gesundheit vieler Menschen auslösen, z.B. durch gezieltes Umgehen von eingebauten Sicherheitsmaßnahmen. Schwachstellen in IKT-Infrastrukturen werden auch zur Wirtschafts-, Industrie- und Forschungsspionage genutzt, mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Wohlstand und letztlich die innere Sicherheit Deutschlands. IT-Sicherheit ist damit ein wesentlicher Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Auch die Verwaltung ist auf sichere und verfügbare Kommunikationstechnik angewiesen. Die zunehmende Vernetzung gewachsener IT-Strukturen verknüpft dabei sehr inhomogene IT-Systeme miteinander. Dies erschwert es, einheitliche Sicherheitsstandards einzuführen und birgt damit die Gefahr, dass Schwachstellen an einer Stelle ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen. Dieser Gefahr kann nur durch die Festlegung einheitlicher und strenger Sicherheitsstandards durch eine zentrale Stelle begegnet werden.
Regierungsentwurf (PDF, 76KB, nicht barrierefrei) (14.01.2009)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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