Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts

Unterhaltsrechts / Gesetz zur Änderung des

vom 21.12.2007, BGBl I S. 3189 (PDF, 68KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Unterhaltsrecht soll an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel angepasst werden: Die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse sind gekennzeichnet durch steigende Scheidungszahlen, die vermehrte Gründung von „Zweitfamilien“ mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe und eine zunehmende Zahl von Kindern, deren Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder die alleinerziehend sind. Auch die geänderte Rollenverteilung innerhalb der Ehe, bei der immer häufiger beide Partner – auch mit Kindern – berufstätig bleiben oder nach einer erziehungsbedingten Unterbrechung ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, erfordern Anpassungen im Unterhaltsrecht. Der Entwurf verfolgt vor diesem Hintergrund drei Ziele: Die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Referentenentwurf (PDF, 384KB, nicht barrierefrei) vom 26.04.2005

Regierungsentwurf (PDF, 291KB, nicht barrierefrei) vom 5. April 2006

Eckpunkte (PDF, 44KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)

Bezug:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 545KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 16.10.2006

Synopse Regierungsentwurf - Änderungen Rechtsausschuss  (PDF, 33KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)

Weitere Stellungnahmen:


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages