Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Unterhaltsvorschussgesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des
vom 21.12.2007 BGBl I S. 3194 (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, mit dem das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht reformiert wird, wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1612 a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Gleichzeitig entfällt damit die bisherige Differenzierung bei der Höhe des Unterhalts für unterhaltsbedürftige Kinder, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet leben.
Bezug:
- Siehe auch Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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