Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren / Gesetz zur Klärung der

vom 26.03.2008 BGBl I S. 441 (PDF, 53KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Private genetische Abstammungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, schnell und zuverlässig die Abstammung eines Kindes zu klären. Diese Möglichkeit wird zunehmend vor allem von Vätern genutzt, die Zweifel an ihrer Vaterschaft haben (nach Schätzungen rund 20000 Tests jährlich). Da es leicht ist, die notwendigen genetischen Proben zu beschaffen, werden Abstammungsuntersuchungen von privaten Laboren auch ohne Kenntnis und Einwilligung der Betroffenen durchgeführt. Mit Urteilen vom 12. Januar 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche heimlich eingeholten DNA-Gutachten das Recht des Betroffenen (i.d.R. des Kindes) auf informationelle Selbstbestimmung verletzen (BGHZ 162, 1 ff. = FamRZ 2005, 340 ff., und FamRZ 2005, 340 ff.). Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13. Februar 2007 diese Rechtsprechung bestätigt, gleichzeitig aber dem Gesetzgeber aufgegeben, ein von der Vaterschaftsanfechtung unabhängiges Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen (FamRZ 2007, 441 ff.). Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Vater, der die Frage der Abstammung klären will, wenn dessen Kind bzw. die Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes dem Abstammungstest nicht zustimmt, seine Vaterschaft nur unter Darlegung objektiver Zweifel anfechten. Da DNA-Gutachten, die wegen Zweifeln an der Vaterschaft durchgeführt werden, jedoch zu rund 80% die Vaterschaft bestätigen, trägt das belastende Anfechtungsverfahren in vielen Fällen den Interessen der Beteiligten nicht ausreichend Rechnung.

Bezug:


Referentenentwurf (PDF, 140KB, nicht barrierefrei) (26.04.2007)

Regierungsentwurf (PDF, 94KB, nicht barrierefrei)



Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 658KB, nicht barrierefrei)



Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12.12.2007

Weitere Stellungnahmen:

* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages