Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Versicherungsvermittlerrechts / Gesetz zur Neuregelung des
vom 19.12.2006, BGBl I S. 3232 (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist derzeit in Deutschland nicht erlaubnispflichtig. Der Gewerbetreibende ist jedoch nach § 14 der Gewerbeordnung verpflichtet, dem Gewerbeamt die Aufnahme seiner Tätigkeit anzuzeigen. Soweit das Gewerbeamt im Laufe der Tätigkeit des Vermittlers Anlass haben sollte, an der erforderlichen gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu zweifeln, kann ein Verfahren zur Untersagung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit eröffnet werden.
Durch die am 15. Januar 2003 im EU-Amtsblatt (ABl. EG Nr. L 9, 15.01.2003, S. 3 (PDF, 141KB, nicht barrierefrei))* verkündete Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (nachfolgend „die Richtlinie“ genannt) besteht nun für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind eine angemessene Qualifikation des Vermittlers, eine Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und der gute Leumund des Vermittlers.
Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Vermittlermarktes und die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Die Richtlinie sieht die Eintragung aller gewerblich tätigen Vermittler in ein oder mehrere nationale Register vor, wobei die in verschiedenen Registern enthaltenen Informationen von einer zentralen Auskunftsstelle aus abrufbar sein müssen. Ferner soll den Kunden der Zugang zu einer außergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestelle ermöglicht werden. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften zur Kundengeldsicherung und zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Vermittlers zu schaffen.
Europäische Impulse:
- Richtlinie 2002/92/EG vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. EG Nr. L 9, 15.01.2003, S. 3 (PDF, 141KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Nationale Umsetzung:
Referentenentwurf zum
- Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (PDF, 53KB, nicht barrierefrei) vom 24.03.2006 und Begründung (PDF, 118KB, nicht barrierefrei)
- Versicherungsvermittlungsverordnung (PDF, 39KB, nicht barrierefrei) vom 24.03.2006 und Begründung (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)
Kabinettsentwurf vom 03.05.2006 zum
- Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (PDF, 162KB, nicht barrierefrei)
- Versicherungsvermittlungsverordnung (PDF, 70KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 657KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 18.10.2006
Weitere Stellungnahmen:
- Allgemein
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 143KB, nicht barrierefrei) zur Neugestaltung des Rechts der Versicherungsvermittlung und des Berufs „Versicherungsberater" vom 26.03.2006
- zum Referentenentwurf
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (PDF, 171KB, nicht barrierefrei)
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 87KB, nicht barrierefrei)
zum Regierungsentwurf
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 201KB, nicht barrierefrei)
* © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2021
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