Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

Versicherungsvertragsrechts / Gesetz zur Reform des

vom 23.11.2007 BGBl I S. 2631 (PDF, 351KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht aus. Es ist daher eine Gesamtreform erforderlich. Das Versicherungsvertragsrecht ist in seinen allgemeinen Bestimmungen, wie auch bei den einzelnen Versicherungszweigen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und der Vertragspraxis zeitgemäß und übersichtlich zu gestalten.

Bezug:


Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) vom 19.04.2004 (Zusammenfassung (PDF, 96KB, nicht barrierefrei)) (Quelle: BMJ)

Referentenentwurf (PDF, 10MB, nicht barrierefrei) (13.03.2006),
Begründung, Teil I (=S. 1-100) (PDF, 11MB, nicht barrierefrei); Teil II (=S. 101-193) (PDF, 10MB, nicht barrierefrei)

Gegenüberstellung Kommissionsvorschlag - Referentenentwurf (PDF, 14MB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 731KB, nicht barrierefrei) (11.10.2006)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 667KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.03.2007:

Weitere Stellungnahmen:

Weiterer Hinweis:

Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV) (PDF, 53KB, nicht barrierefrei)




* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages