Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts

Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts / Gesetz zur

vom 23.01.2013, BGBl I S. 101 (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2010 die Verordnung des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ABl. L 343 vom 29.12.2010, S.10 (PDF, 841KB, nicht barrierefrei)*; Rom III-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung gilt für die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren wesentlichen Teilen seit dem 21. Juni 2012. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden und verdrängt deshalb in ihrem Anwendungsbereich das bislang geltende Recht. Das bislang geltende nationale Recht ist deshalb anzupassen.

Bezug:

Entscheidung des EuGH vom 14. Oktober 2008 Grunkin und Paul (C-353/06)

Werdegang auf europäischer Ebene:

für Verordnung (EU) Nr. 1259/2010

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 101KB, nicht barrierefrei) (Stand: 02.05.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 127KB, nicht barrierefrei) (Stand: 09.07.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Stellungnahmen



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