Der Bundesgerichtshof

Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes

Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes / Gesetz über die

vom 06.12.2011, BGBl I S. 2554 (PDF, 57KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Möglichkeit der großen Straf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln (Besetzungsreduktion), zuletzt verlängert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl I S. 2348 (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)), läuft am 31. Dezember 2011 aus.

Gestützt auf die Ergebnisse der nach der letzten Verlängerung durchgeführten Evaluierung der bisherigen Anwendungspraxis soll eine unbefristete Regelung geschaffen werden.

Bezug:

Gutachten zur Anwendungspraxis und Wirksamkeit der bisherigen Regelung zur Besetzungsreduktion
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 zu Kriterien und Verfahren der Besetzungsentscheidung (5 StR 555/09)
Siehe auch: Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Referentenentwurf (PDF, 104KB, nicht barrierefrei) (Juni 2011)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung); weitere Ergänzung des Zuständigkeitskataloges der Schwurgerichte; Änderungen im neu eingeführten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren bei Ansprüchen von Privatklägern und Zuständigkeitsregelungen für Entschädigungsklagen; Vereinfachung des Bestellungsverfahrens für Beamtenbeisitzer im Disziplinarsenat des BVerwG für Altfälle;
Erneute Änderung § 74 sowie zusätzliche Änderung §§ 199 und 201 Gerichtsverfassungsgesetz sowie zusätzliche Änderung § 85 Bundesdisziplinargesetz

Gutachten und dgl.

Besetzungsreduktion bei der Großen Strafkammer (§§ 76 Abs. 2 GVG, 33 b Abs. 2 JGG) und Änderungen bei der Besetzung der erstinstanzlichen Spruchkörper? Modell „Meyer-Goßner“ (PDF, 767KB, nicht barrierefrei) / Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes. 2009

Die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Besetzungsreduktion bei den großen Straf- und Jugendkammern nach § 76 Abs. 2 GVG, § 33b Abs. 2 JGG – Evaluierung der Regelungen, ihrer Praxisanwendung und Möglichkeiten der Ausgestaltung der Besetzungsreduktion“ (PDF, 77KB, nicht barrierefrei) / Dölling ; Feltes. 2011

Stellungnahmen



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