Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über

vom 04.11.2010, BGBl I S. 1483 (PDF, 68KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64 (PDF, 457KB, nicht barrierefrei))*.
Die Richtlinie 2006/32/EG verpflichtet unter anderem zur

  • Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts
  • Auswahl von - durch bestimmte Energieunternehmen einzuhaltenden - Vorgaben, um die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu schaffen
  • Übertragung der Gesamtkontrolle und Gesamtverantwortung für die Aufsicht über den durch den nationalen Energieeinsparrichtwert festgelegten Rahmen an eine oder mehrere Behörden/Stellen.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Entwurf (PDF, 41KB, nicht barrierefrei) (Stand: 24.03.2010)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 28.06.2010

Stellungnahme


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