Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
vom 04.11.2010, BGBl I S. 1483 (PDF, 68KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64 (PDF, 457KB, nicht barrierefrei))*.
Die Richtlinie 2006/32/EG verpflichtet unter anderem zur
- Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwerts
- Auswahl von - durch bestimmte Energieunternehmen einzuhaltenden - Vorgaben, um die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu schaffen
- Übertragung der Gesamtkontrolle und Gesamtverantwortung für die Aufsicht über den durch den nationalen Energieeinsparrichtwert festgelegten Rahmen an eine oder mehrere Behörden/Stellen.
Bezug:
- Integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP)
- Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64 (PDF, 457KB, nicht barrierefrei))*
Werdegang auf europäischer Ebene:
Entwurf (PDF, 41KB, nicht barrierefrei) (Stand: 24.03.2010)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 28.06.2010
Stellungnahme
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