Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes
(Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG)
Finanzmarktstabilisierungsgesetz / Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes
(Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG)
vom 24.02.2012, BGBl I S. 206 (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Erweiterung des Instrumentariums durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz vom 7. April 2009 und durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 17. Juli 2009 haben wesentlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes in den Jahren 2008 und 2009 beigetragen. In den letzten Wochen und Monaten haben die aus der Staatsverschuldung verschiedener Länder resultierenden Lasten für den Finanzsektor jedoch erneut das Vertrauen zwischen den Finanzmarktakteuren im Hinblick auf die Liquidität und Solvabilität beeinträchtigt und zu Problemen bei der Refinanzierung geführt.
Zudem sind die indirekten Auswirkungen der Probleme von staatlichen Schuldnern auf die Unternehmen des Finanzsektors, insbesondere durch Ansteckungseffekte über ausländische Banken, schwer prognostizierbar. Dies kann zusätzliche Unsicherheiten bewirken und erratische Marktbewegungen nach sich ziehen. Auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat am 21. September 2011 auf die sprunghaft angestiegenen Ansteckungsgefahren hingewiesen und ein klares Bekenntnis der staatlichen Institutionen zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität gefordert. Der Vorsitzende des ESRB, der frühere Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Trichet, hat dies am 10. Oktober 2011 vor dem Europäischen Parlament bekräftigt und auf die systemische Dimension und die globalen Ausmaße der bestehenden Probleme hingewiesen.
Es ist eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern. Hierzu haben sich auch die Finanzminister und Notenbank-Gouverneure der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) in ihrer Erklärung vom 23. September 2011 bekannt. Insbesondere ist es wichtig, einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems präventiv bzw. bereits bei latenter Gefahr begegnen zu können und für den Fall, dass privatwirtschaftliche Lösungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten scheitern, der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, um einer Systemgefährdung vorbeugen zu können. Die Stärkung der Eigenmittel von Banken sowie die Bereitstellung von Auffanglösungen ist eine zentrale Forderung in den ESRB-Empfehlungen vom 21. September 2011 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei).
Mit dem am 31. Dezember 2010 in Kraft getretenen Restrukturierungsfondsgesetz können Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren saniert oder abgewickelt werden, ohne dass hieraus Gefahren für die Finanzmarktstabilität erwachsen.
Damit die Bankenaufsicht die Übertragung des systemrelevanten Teils einer Bank auf eine andere private Bank oder vorübergehend auf eine staatliche „Brückenbank“ anordnen kann, muss jedoch eine Bestandsgefährdung der Bank vorliegen, die die Finanzmarktstabilität gefährdet und sich nicht auf anderem Wege beheben lässt. Dieses Instrument ist und bleibt daher zum frühzeitigen Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut geeignet, kann jedoch nicht als vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems insgesamt angewendet werden.
Regierungsentwurf (PDF, 126KB, nicht barrierefrei)
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