Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente
(Honoraranlageberatungsgesetz)
Honoraranlageberatungsgesetz - Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente
vom 15.07.2013, BGBl I S. 2390 (PDF, 73KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Anlageberatung wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Anlageberatung erbracht und nachgefragt. In dieser Form wird die Dienstleistung Anlageberatung regelmäßig durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhält. Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst. Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nichtprovisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.
Referentenentwurf (PDF, 280KB, nicht barrierefrei) (05.11.2012)
Regierungsentwurf (PDF, 240KB, nicht barrierefrei) (19.12.2012)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei) |